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Die personalisierte Abrechnung ist monatlich einzureichen. Neue monatliche Meldung an die Pensionskasse der Russischen Föderation (Formular SZV-M)

Der Präsident der Russischen Föderation hat das Bundesgesetz Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015 (im Folgenden als Gesetz Nr. 385-FZ bezeichnet) unterzeichnet, das eine neue Berichterstattung für Arbeitgeber einführt Pensionsfonds. Ab April 2016 müssen Versicherungsnehmer der Kasse monatlich Informationen zu jeder Person übermitteln, für deren Zahlungen und Prämien Versicherungsprämien erhoben werden. Was beinhaltet der neue Bericht? Wie soll es eingereicht werden? Warum braucht die Pensionskasse monatliche Informationenüber Mitarbeiter? Wie werden sich Innovationen auf einzelne Unternehmer auswirken? Lass es uns herausfinden.

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Einführende Informationen

Durch das vorliegende Gesetz wurden mehrere Bundesgesetze geändert. Insbesondere im Bundesgesetz vom 01.04.96 Nr. 27-FZ „Über die individuelle (personalisierte) Abrechnung in der Rentenversicherungspflicht“ (im Folgenden Gesetz Nr. 27-FZ genannt) und im Bundesgesetz vom 28.12. 13 Nr. 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ (im Folgenden als Gesetz Nr. 400-FZ bezeichnet). Änderungen des Gesetzes Nr. 27-FZ die neue Art Berichterstattung, Zeitpunkt und Verfahren für deren Einreichung sowie Versicherungsnehmer bei Nichteinhaltung neuer Anforderungen. Und die Änderungen des Gesetzes Nr. 400-FZ machen deutlich, warum der Gesetzgeber Arbeitgeber verpflichtet hat, monatliche Berichte an die Pensionskasse zu übermitteln.

Wer soll Meldungen einreichen und wo?

Neue Meldungen müssen von Versicherungsnehmern (Organisationen und Einzelunternehmern) für alle für sie tätigen Versicherten eingereicht werden. Es müssen Informationen bereitgestellt werden, auch für diejenigen Personen, mit denen zivilrechtliche Verträge abgeschlossen wurden, wenn aus den Vergütungen aus solchen Verträgen Versicherungsprämien an die Pensionskasse der Russischen Föderation gezahlt werden (Artikel 11 Absatz 2.2 des Gesetzes Nr. 27-FZ). .

Die Meldung ist bei der Abteilung der Pensionskasse am Ort der Registrierung des Versicherungsnehmers einzureichen (Absatz 1, Artikel 11 des Gesetzes Nr. 27-FZ).

Zusammensetzung der Berichterstattung

Für jeden Mitarbeiter sind monatlich folgende Angaben zu übermitteln:

  • individuelle Privatkonto-Versicherungsnummer (SNILS);
  • Nachname, Vorname und Vatersname (vollständiger Name);
  • Identifikationsnummer (TIN) (Artikel 11 Absatz 2.2 des Gesetzes Nr. 27-FZ).

Bitte beachten Sie, dass der vollständige Name und die SNILS der Mitarbeiter auch in Abschnitt 6 Unterabschnitt 6.1 von RSV-1 angegeben sind (siehe „Neue Form von RSV-1: Funktionen zum Ausfüllen und Einreichen von Berechnungen für das erste Halbjahr 2015“). Ab April 2016 müssen diese Informationen sowie die TIN der Mitarbeiter jedoch zusätzlich gemeldet werden. Die Pensionskasse muss ein Formular für eine neue entwickeln monatlicher Bericht, sowie das Format für

Wir stellen außerdem fest, dass das kommentierte Gesetz Nr. 385-FZ einige Aspekte nicht erläutert, die bei der Erstellung eines neuen Berichts auftreten können. Ist es insbesondere erforderlich, Informationen für Arbeitnehmer zu übermitteln, die im Berichtsmonat keine Versicherungsprämien erhalten haben (z. B. wenn der Arbeitnehmer sich im unbezahlten Langzeiturlaub befand)? Löhne oder im Mutterschaftsurlaub)? Sollten Sie „leere“ Monatsberichte einreichen, wenn das Unternehmen nur einen einzigen Gründer hat, mit dem kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde? Wenn die Vergütung eines Arbeitnehmers im Rahmen eines am abgeschlossenen Zivilvertrags erfolgt langfristig, nicht jeden Monat bezahlt werden, wie oft müssen Sie dann Informationen übermitteln: nur für den Monat der Zahlung oder für jeden Monat der Vertragslaufzeit? Was tun, wenn der Arbeitnehmer keine TIN hat? Vielleicht werden Antworten auf diese und andere Fragen in der Reihenfolge des Ausfüllens des neuen Berichts und der offiziellen Erläuterungen dazu erscheinen.

Fristen für die Einreichung von Berichten

Informationen über Arbeitnehmer müssen spätestens am 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats übermittelt werden (Artikel 11 Absatz 2.2 des Gesetzes Nr. 27-FZ). Die erste Meldung ist für April 2016 erforderlich (Artikel 9 des kommentierten Gesetzes Nr. 385-FZ). Die folgende Tabelle zeigt die Termine für die Berichtsmonate 2016.

Der Berichtsmonat

Frist für die Einreichung des Berichts

September

* Fällt die Frist zur Abgabe von Meldungen auf einen arbeitsfreien Tag, verschiebt sich diese Frist auf den nächsten Werktag.

Berichtsmethode

Werden für 25 oder mehr erwerbstätige Versicherte (einschließlich der Arbeitnehmer, bei denen ein zivilrechtlicher Charakter besteht) Angaben für den Vormonat eingereicht, so hat der Versicherungsnehmer eine Meldung in Form eines unterzeichneten elektronischen Dokuments einzureichen Bei weniger als 25 Personen kann eine Meldung „auf Papier“ eingereicht werden (Absatz 3, Absatz 2, Artikel 8 des Gesetzes Nr. 27-FZ).

Haftung für unterlassene Auskunftserteilung

Die Geldstrafe für die Nichteinreichung monatlicher Berichte innerhalb der vorgeschriebenen Frist beträgt 500 Rubel. Dieser Betrag muss für jeden Mitarbeiter gezahlt werden, über den keine Informationen gemeldet wurden (Artikel 17 Teil 4 des Gesetzes Nr. 27-FZ). Daher kann jede Verzögerung bei der Meldung schwerwiegende Sanktionen für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen. Wenn die Meldung also mindestens einen Tag zu spät eingereicht wird und der Versicherungsnehmer 50 Mitarbeiter beschäftigt, beträgt die Geldstrafe 25.000 Rubel (50 Personen × 500 Rubel).

Außerdem wird die Angabe unvollständiger und (oder) falscher Angaben zu jedem Mitarbeiter mit einer Geldstrafe von 500 Rubel bestraft (Artikel 17 Teil 4 des Gesetzes Nr. 27-FZ).

Die Inspektoren des Pensionsfonds Russlands werden neue Bußgelder auf ähnliche Weise wie in den Artikeln 19 und 20 vorgeschrieben einziehen Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ über Versicherungsprämien (Teil 4 von Artikel 17 des Gesetzes Nr. 27-FZ). Das heißt, wenn der Versicherungsnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe nicht nachkommt, können die Beamten beschließen, die Schulden aus Geldern auf seinen Konten oder aus anderem Eigentum einzutreiben.

Warum werden monatliche Berichte eingeführt?

Buchhalter haben möglicherweise eine berechtigte Frage, warum die Pensionskasse beschlossen hat, monatlich personalisierte Informationen über Mitarbeiter zu sammeln, da diese Informationen (mit Ausnahme der Steueridentifikationsnummer) im Rahmen des vierteljährlichen Berichts RSV-1 übermittelt werden. Um diese Frage zu klären, erinnern wir uns aktueller Auftrag Berechnung der Altersversicherungsrente.

Generell kann die Versicherungsrente nach folgender Bedingungsformel ermittelt werden (Artikel 15, 16 des Gesetzes Nr. 400-FZ):

Rentenbetrag = PB x C + PV

PB— die Summe aller Rentenpunkte (das Gesetz verwendet den Begriff „individueller Rentenkoeffizient“);
MIT— die Kosten für einen Rentenpunkt am Tag der Rentenzuweisung;
FV- feste Zahlung.

Der Wert des Rentenpunkts wird zweimal jährlich überprüft. Ab dem 1. Februar ist dieser Indikator an die Inflationsrate des vergangenen Jahres gekoppelt und ab dem 1. April durch das Gesetz über den PFR-Haushalt für das nächste Jahr festgelegt (Artikel 15 Absätze 21 und 22 des Gesetzes Nr. 400). -FZ). Ab dem 1. Februar 2016 werden die Kosten für einen Rentenpunkt um den Faktor 1,04 erhöht (Absatz 1, Artikel 5 des kommentierten Gesetzes Nr. 385-FZ).

Die feste Zahlung der Versicherungsrente erhöht sich ebenfalls jährlich ab dem 1. Februar um den Verbraucherpreiswachstumsindex für das vergangene Jahr (Artikel 16 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 400-FZ). Ab dem 1. Februar 2016 beträgt der Indexierungskoeffizient der Festzahlung 1,04 (Absatz 1, Artikel 6 des kommentierten Gesetzes Nr. 385-FZ). Darüber hinaus hat die Regierung der Russischen Föderation das Recht, ab dem 1. April über eine zusätzliche Indexierung der Höhe der Festzahlung zu entscheiden (Artikel 16 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 400-FZ). Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Versicherungsrente finden Sie unter „Rente 2015: So viel können Sie im Alter verdienen“.

Ab Februar 2016 erhalten erwerbstätige Rentner (auch solche mit zivilrechtlichen Verträgen) eine Versicherungsrente ohne Berücksichtigung geplanter Indexierungen des Rentenpunktewerts und einer festen Zuzahlung zur Versicherungsrente. Dies ist im neuen Artikel 26.1 des Gesetzes Nr. 400-FZ festgelegt. Es ist die Tatsache, dass die Arbeit des Rentners von den Mitarbeitern der Pensionskasse anhand monatlicher Berichte überwacht werden soll, die die Versicherungsnehmer ab April 2016 einreichen werden. Gleichzeitig soll, wie sich aus dem kommentierten Gesetz ergibt, eine Auskunftspflicht für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Alter und der Frage, ob sie Anspruch auf eine Rente haben, bestehen.

Beachten Sie, dass das „Einfrieren“ der geplanten Indexierungen nicht die Möglichkeit für erwerbstätige Rentner aufhebt, die Versicherungsrenten ab dem 1. August auf der Grundlage der für das Jahr 2015 erworbenen Rentenpunkte zu erhöhen (Absatz 3, Teil 2, Artikel 18 des Gesetzes Nr. 400-FZ). Das heißt, es wird nur die Indexierung „eingefroren“, die vom Staat durchgeführt wird und nicht davon abhängt, wie viele Punkte der Rentner im vergangenen Jahr „verdient“ hat (weitere Informationen zur Rentenindexierung finden Sie unter „Zur Strategie für die Rentenindexierung“) langfristige Entwicklung des Rentensystems Russische Föderation(Tatiana Bandyuks Blog)“).

Was Sie den Mitarbeitern sagen sollten

Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich Arbeitnehmer mit der Bitte an Buchhalter wenden, ihnen zu helfen, die Neuerungen zu verstehen, die mit der Abschaffung der Indexierung der Versicherungsrenten verbunden sind. Schauen wir uns einige Punkte an, über die es sinnvoll ist, die Mitarbeiter zu informieren.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die geplante Indexierung der Versicherungsrente und deren Festzahlung ab Februar 2016 nur noch für Rentner gilt, die zum 30. September 2015 nicht erwerbstätig waren (nicht auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge gearbeitet haben). . Die Tatsache, dass ein Rentner am 30. September 2015 erwerbstätig ist, wird von den Spezialisten der Pensionskasse anhand der personalisierten Informationen festgestellt, die in der RSV-1-Berechnung für 9 Monate des Jahres 2015 enthalten sind.

Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 31. März 2016 kann der Rentner selbst die Pensionskasse darüber informieren. Dazu müssen Sie einen Antrag und Unterlagen über das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses (z. B. eine Kopie mit der Kündigungsmitteilung) bei der Kassenabteilung einreichen. Ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Rentner die Pensionskasse der Russischen Föderation über die Beendigung seiner Tätigkeit informiert, beginnt die Kasse, ihm unter Berücksichtigung der Indexierung eine Versicherungsrente zu zahlen (Artikel 7 Absatz 3). das kommentierte Gesetz Nr. 385-FZ). Das Formular für diesen Antrag ist auf der Website der Pensionskasse veröffentlicht.

Beachten Sie, dass ein Rentner den Abschluss arbeits- oder zivilrechtlicher Beziehungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 31. März 2016 spätestens am 31. Mai 2016 bestätigen kann (Artikel 7 Absatz 2 des kommentierten Gesetzes Nr. 385-FZ). . Wenn ein Rentner im April 2016 oder später seine Erwerbstätigkeit aufgibt, muss er dies nicht mehr der Pensionskasse melden, da die Mitarbeiter der Kasse alle notwendigen Informationen anhand der monatlichen Daten der Versicherungsnehmer ermitteln. Ergibt sich aus der Meldung des Versicherungsnehmers, dass der Rentner in den Ruhestand getreten ist, so wird die Entscheidung über die Zuweisung einer Rente unter Berücksichtigung der Indexierung im Monat nach dem Monat der Meldung getroffen (Ziffer 6, Artikel 26.1 des Gesetzes Nr. 400-FZ). ) und die Auszahlung der Rente in der neuen Höhe beginnt ab dem nächsten Monat (Ziffer 7, Artikel 26.1 des Gesetzes Nr. 400-FZ). Wenn der Rentner in Zukunft wieder eine Arbeit findet, wird die Höhe seiner Versicherungsrente nicht gekürzt (Artikel 26.1 Absatz 8 des Gesetzes Nr. 400-FZ).

Werden die Renten einzelner Unternehmer indexiert?

Auf der PFR-Website heißt es, dass, wenn ein Rentner zur Kategorie der Selbstständigen gehört, also ein Einzelunternehmer, Notar, Anwalt usw. ist, ein solcher Rentner als erwerbstätig gilt, wenn er ab dem 1. Januar 2020 bei der PFR registriert ist 31. Dezember 2015.

Elena Kulakova, Expertin bei „Kontur.Otchet PF“ (im Online-Buchhaltungsforum schreibt sie unter dem Spitznamen KEGa), ist der Ansicht, dass Beamte der Pensionskasse einzelne Unternehmer, die eine Rente beziehen, mit erwerbstätigen Rentnern auf der Grundlage der Norm von Artikel 26.1 des Gesetzes gleichsetzen könnten Nr. 400-FZ. In Absatz 1 dieses Artikels heißt es, dass die Indexierung nicht für Rentner gilt, die nicht nur einer Arbeit nachgehen, sondern auch „andere Tätigkeiten ausüben, bei denen sie gemäß dem Bundesgesetz vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ der Rentenversicherungspflicht unterlagen“. „Über die obligatorische Rentenversicherung“ in der Russischen Föderation. Und in Artikel 7 Absatz 1 des kommentierten Gesetzes Nr. 385-FZ wird darauf hingewiesen, dass die Tatsache der Ausübung anderer Tätigkeiten auf der Grundlage von Informationen über die Registrierung als Versicherer bei der Pensionskasse der Russischen Föderation festgestellt wird.

Gemäß Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ sind Versicherte der obligatorischen Rentenversicherung unter anderem: Daraus lässt sich schließen, dass die geplante Indexierung der Versicherungsrenten für alle pensionierten Unternehmer „eingefroren“ ist die zum 31. Dezember 2015 als Versicherungsnehmer bei der Pensionskasse der Russischen Föderation registriert werden. Wir weisen auch darauf hin, dass Unternehmer in der Mitteilung auf der Website der Pensionskasse zwar nur als Selbstständige (zusammen mit Rechtsanwälten, Notaren usw.) erwähnt werden, dies jedoch nicht bedeutet, dass das Verbot der Indexierung von Versicherungsrenten nur für Einzelunternehmer gilt die keine Mitarbeiter haben. Auch pensionierte Unternehmer, die Arbeitgeber sind, sind von dieser Indexierung ausgeschlossen. Ein Einzelunternehmer (mit oder ohne Arbeitnehmer) muss der Pensionskasse keine monatlichen Informationen übermitteln.

Beachten Sie, dass ein einzelner Unternehmer, wenn er bei der Pensionskasse registriert ist, aber keine Geschäftstätigkeit ausübt und daraus keine Einkünfte erzielt, dennoch nicht mit einer Indexierung der Versicherungsrente rechnen kann. Das Recht auf Indexierung entsteht erst, nachdem der Unternehmer bei der Pensionskasse abgemeldet wurde (denken Sie daran, dass die Kasse einen einzelnen Unternehmer abmeldet, nachdem er diesen Status verliert und ein Protokoll darüber erscheint). Gleichzeitig ist es höchstwahrscheinlich nicht erforderlich, einen Antrag auf Beendigung der Tätigkeit über das auf der Website des Fonds veröffentlichte Formular zu stellen. Allerdings lässt sich dies noch nicht eindeutig sagen.

Buchhalter müssen ab dem 1. April 2016 neue Meldungen an die Pensionskasse ausfüllen. Für April ist bis spätestens 10. Mai eine Monatsmeldung im Formular SZV-M einzureichen. Welche Schwierigkeiten können auftreten?

So vermeiden Sie Probleme bei der Zubereitung neue Berichterstattung, sagte Natalya Belyantseva, Leiterin der Abteilung für die Organisation der personalisierten Abrechnung der Rentenansprüche der Versicherten der Pensionskasse.

Möglichkeiten zur Meldung an die Pensionskasse ab 1. April 2016

— Aus dem neuen Beschluss geht nicht klar hervor, wie monatliche Beitragsberichte einzureichen sind – auf Papier oder elektronisch. Worauf sollten Sie sich konzentrieren?

— Zum Gesetz über die Einzelbuchhaltung (Artikel 8 Absatz 2 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996. — Anmerkung des Herausgebers). Wenn ein Unternehmen ab 25 Personen Angaben auf dem SZV-M-Formular übermittelt, müssen diese elektronisch übermittelt werden. Nehmen wir an, es gibt weniger Arbeitnehmer, auch solche, die im Rahmen eines Zivilvertrags arbeiten. In diesem Fall können Sie SZV-M-Informationen in Papierform einreichen. Die Geldstrafe für die Einreichung eines Papierberichts anstelle eines elektronischen Berichts ist die gleiche wie im Fall von RSV-1 - 200 Rubel.

— Um ab dem 1. April 2016 elektronische Meldungen an die Pensionskasse einzureichen, müssen Sie einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abschließen oder können die Informationen kostenlos per senden persönliches Büro Versicherungsnehmer auf der Website der Pensionskasse?

— Ohne einen Telekommunikationsanbieter geht das nicht. Über Ihr persönliches Konto können Sie nun einen Abgleich durchführen, eine Beitragszahlung veranlassen und den Bericht auf Fehler überprüfen. Sie können jedoch keine Meldung an die Pensionskasse senden.

Meldung an die Pensionskasse ab 1. April 2016 ohne TIN des Arbeitnehmers

— Zu Beginn des Jahres gerieten Buchhalter in große Sorge, als Prüfer begannen, die Annahme von 2-NDFL-Bescheinigungen ohne Mitarbeiter-Steueridentifikationsnummern zu verweigern. Wird es ähnliche Neuigkeiten von der Pensionskasse Russlands geben? Die TIN ist eine der SZV-M-Angaben, die jedoch nicht bei allen Mitarbeitern vorliegt.

— Nein, mit der TIN wird es keine Probleme geben. Diese Nummer sollte nur dann in den Monatsbericht aufgenommen werden, wenn der Mitarbeiter dem Unternehmen darüber Auskunft gegeben hat. Wenn nicht, kann die Spalte leer gelassen werden. Dies ergibt sich aus dem SZV-M-Formular selbst.

— Wird die Pensionskasse die Buchhalter ausführlich über das neue SZV-M-Formular informieren?

— Ja, die Stiftung führt bereits Seminare zum neuen monatlichen Reporting durch. Sie können Ihr Fondsbüro anrufen und den Termin der nächsten Veranstaltung erfahren.

Bußgelder für die Meldung an die Pensionskasse ab 1. April 2016, Fehlerkorrektur

— Viele befürchten, dass für die Erstellung des ersten Berichts im April zu wenig Zeit bleibt. Anfang Mai gibt es viele freie Tage. Ist es möglich, SZV-M im April vor Ende des Berichtsmonats einzureichen?

- Ja, du kannst. Das Gesetz legt das meiste fest spätes Datum— 10. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des frühesten Datums.

— Was passiert, wenn das Unternehmen die Informationen vor Ende des Berichtsmonats übermittelt hat und danach einen neuen Mitarbeiter eingestellt hat?

— Für jeden dieser Mitarbeiter wird eine Geldstrafe von 500 Rubel verhängt, wenn das Unternehmen die Informationen über ihn nicht rechtzeitig übermittelt.

— Was sollten Sie tun, wenn Sie Informationen übermittelt und dann darin Fehler gefunden haben?

- Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens bestand überhaupt keine Notwendigkeit, Informationen einzureichen. In diesem Fall müssen Sie eine „stornierende“ SZV-M einreichen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, nach Bedarf Angaben zum Mitarbeiter zu machen, die jedoch falsch sind. Geben Sie in einer solchen Situation stornierende und unverzüglich ergänzende, korrekte Informationen zu diesem Mitarbeiter an.

Bis einschließlich 10. Mai müssen alle Unternehmen erstmals eine neue Meldung an die Pensionskasse einreichen – Formular SZV-M. Es wurde vom Vorstand des Pensionsfonds Russlands mit Beschluss Nr. 83p vom 01.02.2016 genehmigt

07.04.2016

Wer muss ab dem 1. April 2016 neue Meldungen an die Pensionskasse einreichen?

Absenden an Formular der Pensionskasse SZV-M wird von allen Unternehmen verlangt, in denen Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeits- und Zivilverträgen tätig sind. Ausnahmen von der GPC-Vereinbarung, Zahlungen, bei denen keine Rentenbeiträge anfallen.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Beiträge zur Pensionskasse im Rahmen zivilrechtlicher Verträge vergütungspflichtig sind:

  • Arbeiten ausführen (Dienstleistungen erbringen);
  • Bestellung des Autors;
  • zur Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst;
  • Veröffentlichungslizenzverträge;
  • Lizenzverträge, die das Recht zur Nutzung von Werken aus Wissenschaft, Literatur und Kunst gewähren.

Unternehmen müssen das Formular SZV-M bei derselben Zweigstelle des Pensionsfonds der Russischen Föderation einreichen, wo sie vierteljährliche Berichte im Formular RSV-1 einreichen. Dies kann sowohl auf Papier als auch elektronisch erfolgen. Wenn ein Unternehmen jedoch Informationen für 25 oder mehr Mitarbeiter einreichen möchte, kann es das SZV-M-Formular nur über das Internet einreichen. Andernfalls kann bei Nichteinhaltung der Präsentationsart eine Geldstrafe von 200 Rubel verhängt werden.

Wie oft müssen Sie ab dem 1. April 2016 neue Meldungen an die Pensionskasse einreichen?

Das Formular SZV-M ist jeden Monat spätestens am 10. Tag nach dem Meldemonat bei der Pensionskasse einzureichen. Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende, sollte der Bericht am nächsten Werktag eingereicht werden (Artikel 11 Absatz 2.2 des Gesetzes Nr. 27-FZ). Wird diese Frist versäumt, verhängt die Pensionskasse Russlands eine Geldstrafe von 500 Rubel pro Person (Artikel 17 des Gesetzes Nr. 27-FZ).

Zusammensetzung der neuen Berichterstattung an die Pensionskasse ab 1. April 2016

Das monatliche Meldeformular an die Pensionskasse besteht aus vier Abschnitten. Eine Anleitung zum Ausfüllen hat der Gesetzgeber allerdings nicht genehmigt. Denn Erläuterungen zum Ausfüllen einzelner Felder finden Sie im SZV-M-Formular selbst. Schauen wir uns genauer an, wie man ab dem 01.04.2016 eine neue Meldung an die Pensionskasse ausfüllt.

Abschnitt 1 der neuen Berichterstattung an die Pensionskasse

In Abschnitt 1 geben Unternehmen ihre Daten wie Kurzname, TIN, KPP und Registrierungsnummer in der Pensionskasse an.

Abschnitt 2 der neuen Berichterstattung an die Pensionskasse

In Abschnitt 2 muss das Unternehmen den Berichtsmonat angeben, für den die SZV-M eingereicht wird. Der Code für jeden Monat ist im SZV-M-Formular selbst angegeben. Im Bericht für April müssen Sie beispielsweise 04 in die dafür vorgesehene Spalte eingeben, für Mai - 05, Juni - 06 usw.

Abschnitt 3 des SZV-M-Formulars

In Abschnitt 3 sollten Sie mit einem speziellen Buchstabencode angeben, welches Formular eingereicht wird:

  • Original – Code „Quelle“;
  • komplementär – Code „extra“;
  • Stornieren – Code „Stornieren“.

SZV-M wird zunächst mit dem Code „Original“ ausgeliefert. Wenn das Unternehmen vergessen hat, Mitarbeiter in die Meldung aufzunehmen, wird SZV-M mit dem Code „zusätzlich“ eingereicht. Es enthält Informationen nur für diejenigen Mitarbeiter, die fälschlicherweise nicht in der Erstmeldung aufgeführt waren.

Wenn die ursprüngliche SZV-M unrichtige Angaben enthielt, sollte eine neue Meldung mit dem Code „storniert“ an die Pensionskasse der Russischen Föderation übermittelt werden. Es ist zwar nicht klar, welche Mitarbeiter in die Informationen einbezogen werden sollen – nur diejenigen mit Fehlern oder alle. Es liegen hierzu keine offiziellen Abklärungen seitens der Pensionskasse vor. Höchstwahrscheinlich müssen Sie jedoch Informationen für alle Mitarbeiter bereitstellen, wie dies bei Fehlern in Abschnitt 6.3 des RSV-1-Formulars der Fall ist.

Abschnitt 4 des neuen Berichts an die Pensionskasse

Im Abschnitt 4 des SZV-M-Formulars müssen Sie Angaben zu den Arbeitnehmern machen, für die individuelle Angaben gemacht werden.

Am 1. April 2016 treten die durch das Bundesgesetz Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015 eingeführten Änderungen (Artikel 2, Teil 2 von Artikel 9 des Bundesgesetzes Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015) in Kraft. Ab diesem Datum wird für Arbeitgeber eine neue Form der monatlichen Berichterstattung an die Pensionskasse der Russischen Föderation eingeführt - Form SZV-M„Angaben zu den versicherten Personen“, genehmigt. Der Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation Nr. 83p vom 1. Februar 2016 legt die Fristen und das Verfahren für seine Einreichung sowie die Verantwortung der Versicherungsnehmer für die Nichtbereitstellung oder Bereitstellung unvollständiger (unrichtiger) Informationen fest.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung neuer Berichte vertraut zu machen.

Was ist der Zweck des neuen Meldeformulars?

Seit Februar 2016 erfolgt die Berechnung der Versicherungsrenten für erwerbstätige Rentner (auch im Rahmen zivilrechtlicher Verträge) ohne Berücksichtigung geplanter Indexierungen des Wertes des Rentenpunkts und einer festen Zahlung an die Versicherungsrente (Artikel 26.1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 G.). Somit wurde die Rente ab dem 1. Februar 2016 nur für nicht erwerbstätige Rentner um 4 Prozent indexiert (Teil 1, Artikel 6, Teil 1, Artikel 7 des Bundesgesetzes Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015).

Um monatlich nachzuverfolgen, ob ein Rentner erwerbstätig ist, wurde ein neues Formular eingeführt (Informationen der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 24. März 2016).

Das Formular SZV-M verpflichtet Organisationen (Einzelunternehmer) dazu Melden Sie Informationen zu jeder versicherten Person(unabhängig von seinem Alter und ob er Anspruch auf eine Rente hat) (Artikel 11 Absatz 2.2 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996). Das betrifft:

  • Mitarbeiter der Organisation(im Rahmen eines Arbeitsvertrags), einschließlich derjenigen, die im Berichtszeitraum nicht alle Tage gearbeitet haben (im Laufe des Monats entlassen oder umgekehrt eingestellt wurden) oder tatsächlich keinen einzigen Tag gearbeitet haben (z. B. während des Zeitraums der Aussetzung von). Aktivitäten) und (oder) keine Vergütung erhalten haben (z. B. aufgrund von Krankheit, Verwaltungsurlaub, Elternzeit), sowie die einzigen Gründer - Manager, die auf der Grundlage abgeschlossener Arbeitsverträge arbeiten.
Bezüglich der einzigen Gründer, die ohne arbeiten Arbeitsvertrag und (oder) Zahlungen gibt es keine offiziellen Erklärungen. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Bestimmungen gilt jedoch auch ohne Arbeitsvertrag der alleinige Eigentümer der Immobilie, der die Funktionen des alleinigen Leitungsorgans übernommen hat, als in einem Arbeitsverhältnis mit der Organisation und dementsprechend , gehört zu den Versicherten für alle Arten der Pflichtversicherung (Schreiben des Arbeitsministeriums Russlands Nr. 17 -3/OOG-330 vom 5. Mai 2014, Absatz 2 Erläuterungen, genehmigt durch Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales Entwicklung Russlands Nr. 428n vom 8. Juni 2010). Daher ist es auch für den alleinigen Gründer – den Geschäftsführer (ohne Arbeitsvertrag) besser, Informationen im Formular SZV-M einzureichen. Eine ähnliche Meinung wird auf einer Reihe von Websites territorialer Zweigstellen des Pensionsfonds der Russischen Föderation geäußert;
  • Personen, mit denen zivilrechtliche Verträge geschlossen wurden, wenn Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung aus den Vergütungen aus solchen Verträgen gezahlt werden (unabhängig vom Vorliegen oder Ausbleiben von Zahlungen im Berichtszeitraum).
Das Gesetz über Versicherungsprämien, insbesondere das Bundesgesetz Nr. 27-FZ vom 1. April 1996, enthält jedoch keine Bestimmungen darüber, ob die Angabe von Informationen im Formular SZV-M erforderlich ist, wenn die Organisation (IP) keine Mitarbeiter hat (einschließlich . im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags) oder alle Mitarbeiter (Ausführende) sind keine versicherten Personen (z. B. ausländische Staatsbürger – hochqualifizierte Fachkräfte, die sich vorübergehend in Russland aufhalten, oder ausländische Staatsbürger, die Arbeiten aus der Ferne im Ausland ausführen).

Basierend auf dem Wortlaut in Abschnitt 2.2 der Kunst. Gemäß Art. 11 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996 entsteht die Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen im Formular SZV-M für eine Organisation (Einzelunternehmer) nur, wenn sie über solche Informationen verfügt, und dies ist nur möglich, wenn sie über solche Informationen verfügt Es gibt versicherte Personen - Arbeitnehmer (einschließlich Bürger, die im Rahmen zivilrechtlicher Verträge arbeiten).

Allerdings ist auch eine andere Sichtweise möglich. Es gibt noch keine offizielle Klärung zu dieser Frage. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass beispielsweise eine Berechnung im Pensionskassenformular RSV-1 in jedem Fall einzureichen ist, also auch dann, wenn der Versicherungsnehmer keine versicherten Mitarbeiter hat.

Die beste Option

Der Versicherungsnehmer kann sich zur Klärung der Gesetzgebung an die Pensionskasse der Russischen Föderation oder das Arbeitsministerium Russlands wenden, nämlich: Ist festgestellt, dass Organisationen (Einzelunternehmer) verpflichtet sind, „null“ (leere) Informationen im SZV einzureichen? M-Formular in Abwesenheit von versicherten Personen - Arbeitnehmern (einschließlich Arbeitnehmern mit zivilrechtlichen Verträgen). Dies muss schriftlich erfolgen und das Problem detailliert darlegen.

Eine Anfrage an Aufsichtsbehörden kann über den Dienst „Mein Unternehmen. Büro“ – „Elektronische Meldung“ / „Brief an eine Behörde schreiben“ generiert werden.

Wann muss die SZV-M zum ersten Mal eingenommen werden?

Sie müssen es beginnend mit dem Bericht für April 2016 einreichen.

Angaben im Formular SZV-M müssen spätestens am 10. Tag des Monats nach dem am 1. April 2016 neu eingeführten Berichtszeitraum eingereicht werden (Artikel 11 Absatz 2.2 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996). . Daher müssen Sie sich zum ersten Mal spätestens am 10. Mai des laufenden Jahres für April melden (Artikel 9 Teil 2 des Bundesgesetzes Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015).

Auf welche Weise kann ich monatliche Informationen übermitteln und wo?

Die Meldung muss nach dem allgemeinen Verfahren eingereicht werden, das auch bei der Übermittlung personalisierter Informationen im Rahmen der RSV-1-Berechnung der Pensionskasse Russlands gilt. Das heißt, die Informationen müssen an die Gebietsniederlassung des Pensionsfonds der Russischen Föderation am Ort der Registrierung des Versicherungsnehmers übermittelt werden (Artikel 11 Absatz 1 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996).

Für Einzelunternehmer allgemeine Regel Sie müssen für sich selbst keine personalisierten Buchhaltungsdaten, auch nicht im Formular SZV-M, einreichen (Absatz 1, Artikel 8 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996).

Wenn Informationen für weniger als 25 Personen übermittelt werden, können diese übermittelt werden auf PapierTräger durch einen Vertreter des Versicherungsnehmers (gesetzlich oder bevollmächtigt). Andernfalls wird der Bericht eingereicht elektronisch(einschließlich durch einen Betreiber elektronischer Dokumentenverwaltung).
Bestätigung: Abs. 3 S. 2 Kunst. 8 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996

Das Informationsformat wurde durch Beschluss des Vorstands des Pensionsfonds der Russischen Föderation Nr. 70r vom 25. Februar 2016 genehmigt.

Was ist das SZV-M-Formular?

Die Angaben für jeden Mitarbeiter im SZV-M-Formular werden für jeden Monat separat angegeben und umfassen:
  • vollständiger Nachname, Vorname und Vatersname (falls vorhanden);
  • individuelle Privatkonto-Versicherungsnummer (SNILS);
  • Steueridentifikationsnummer (TIN).
Bestätigung: Ziffer 2.2 der Kunst. 11 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996

Im Wesentlichen die gleichen Daten (mit Ausnahme der TIN) sind in Abschnitt 6.1 Unterabschnitt 6 der RSV-1-Berechnung enthalten. Daher sollte das Ausfüllen des neuen Meldeformulars SZV-M keine Schwierigkeiten bereiten.
Was die Angabe der TIN angeht, ist dieser Indikator keine obligatorische Angabe und mangels Informationen darüber bleiben die entsprechenden Spalten leer.

Das Meldeformular sieht auch die Eingabe eines Formulartypcodes vor:

  • „Ausgabe“ – das Originalformular mit den erstmals für einen bestimmten Berichtszeitraum übermittelten Informationen;
  • „zusätzlich“ – ein ergänzendes Formular, das eingereicht wird, um die zuvor von der Zweigstelle des Pensionsfonds der Russischen Föderation für den Berichtszeitraum akzeptierten Informationen zu ergänzen. Das heißt, ein Ergänzungsformular ist auszufüllen, wenn es zur Klärung (Korrektur) der im eingereichten SZV-M-Formular enthaltenen Angaben erforderlich ist oder wenn Angaben zum Arbeitnehmer (Ausführenden) nicht rechtzeitig übermittelt wurden (z. B. aufgrund von verspäteter Übermittlung). Registrierung von SNILS);
  • „Stornieren“ ist ein Stornierungsformular, mit dem zuvor falsch übermittelte Informationen für den Berichtszeitraum storniert werden.
Der „Stornierungs“-Code wird gesetzt, wenn die zuvor übermittelten Informationen über die versicherte Person für den angegebenen Monat vollständig storniert werden. Wenn also beispielsweise ein Fehler in den übermittelten Informationen zu einem Mitarbeiter (Ausführenden) festgestellt wird, sollten zwei SZV-M-Formulare ausgefüllt werden: mit der Art „Stornieren“ – Stornieren und „Hinzufügen“ – ergänzend mit dem richtigen Mitarbeiter Daten.

Das SZV-M-Formular wird vom Leiter der Organisation unterzeichnet, Einzelunternehmer oder ein bevollmächtigter Vertreter (unter Angabe der Vollmachtsdetails). Ein Siegelabdruck wird nur dann angebracht, wenn dieser vorhanden ist.

Ist die Einreichung des SZV-M-Formulars bei der Pensionskasse der Russischen Föderation erforderlich, wenn die RSV-1-Berechnung der Pensionskasse der Russischen Föderation für dieselben Versicherten eingereicht wurde?

Sie müssen es sich vorstellen. Trotz der Tatsache, dass Nachname, Vorname, Vatersname und SNILS der Mitarbeiter in Abschnitt 6.1 Unterabschnitt 6.1 der RSV-1-Berechnung des Pensionsfonds Russlands enthalten sind, müssen diese Informationen zusätzlich (monatlich) gemeldet werden (Klausel 2.2 des Artikels 11 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996.

Welche Haftung trägt der Versicherungsnehmer für die verspätete Übermittlung der Angaben im Formular SZV-M?

Das Bußgeld für die nicht fristgerechte Einreichung einer Meldung im Formular SZV-M beträgt 500 Rubel. Dieser Betrag ist für jeden Mitarbeiter zu zahlen, dessen Angaben nicht gemeldet wurden. Für die Übermittlung unvollständiger und (oder) falscher Angaben zu jedem Mitarbeiter wird ein Bußgeld in gleicher Höhe verhängt.
Bestätigung: Absatz 4 der Kunst. 17 des Bundesgesetzes Nr. 27-FZ vom 1. April 1996

Ein Muster zum Ausfüllen des SZV-M-Formulars „Angaben zu den Versicherten“ finden Sie unten.

Wählen Sie Kategorie 1. Wirtschaftsrecht (229) 1.1. Anleitung zur Unternehmensgründung (26) 1.2. Eröffnung eines Einzelunternehmers (26) 1.3. Änderungen im einheitlichen staatlichen Register der Einzelunternehmer (4) 1.4. Schließung eines Einzelunternehmers (5) 1.5. LLC (39) 1.5.1. Eröffnung einer LLC (27) 1.5.2. Änderungen in LLC (6) 1.5.3. Liquidation der LLC (5) 1.6. OKVED (31) 1.7. Lizenzierung von Geschäftstätigkeiten (11) 1.8. Kassendisziplin und Rechnungslegung (69) 1.8.1. Lohn- und Gehaltsabrechnung (3) 1.8.2. Mutterschaftsgeld (7) 1.8.3. Leistung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (11) 1.8.4. Allgemeine Rechnungslegungsfragen (8) 1.8.5. Inventar (13) 1.8.6. Bargelddisziplin (13) 1.9. Unternehmensschecks (14) 10. Online-Registrierkassen (9) 2. Unternehmertum und Steuern (395) 2.1. Allgemeine Steuerfragen (25) 2.10. Steuer auf Berufseinkommen (3) 2.2. USN (44) 2.3. Harnwegsinfektion (46) 2.3.1. Koeffizient K2 (2) 2.4. GRUNDLAGEN (34) 2.4.1. Mehrwertsteuer (17) 2.4.2. Einkommensteuer (6) 2.5. Patentsystem (24) 2.6. Handelsgebühren (8) 2.7. Versicherungsprämien (58) 2.7.1. Außerbudgetäre Mittel (9) 2.8. Berichterstattung (82) 2.9. Steuervorteile (71) 3. Nützliche Programme und Dienstleistungen (39) 3.1. Steuerpflichtige juristische Person (9) 3.2. Dienstleistungssteuer Ru (11) 3.3. Dienstleistungen Rentenberichterstattung(4) 3.4. Business-Paket (1) 3.5. Online-Rechner (3) 3.6. Online-Inspektion (1) 4. Staatliche Unterstützung für Kleinunternehmen (6) 5. PERSONAL (100) 5.1. Urlaub (7) 5.10 Gehalt (5) 5.2. Mutterschaftsgeld (1) 5.3. Krankheitsurlaub (7) 5.4. Kündigung (11) 5.5. Allgemeines (21) 5.6. Örtliche Gesetze und Personaldokumente (8) 5.7. Arbeitssicherheit (8) 5.8. Einstellung (3) 5.9. Ausländisches Personal (1) 6. Vertragsbeziehungen (34) 6.1. Vertragsbank (15) 6.2. Vertragsschluss (9) 6.3. Zusätzliche Vereinbarungen zum Vertrag (2) 6.4. Vertragsbeendigung (5) 6.5. Ansprüche (3) 7. Der gesetzliche Rahmen(37) 7.1. Erläuterungen des Finanzministeriums Russlands und des Föderalen Steuerdienstes Russlands (15) 7.1.1. Arten von Aktivitäten zu UTII (1) 7.2. Gesetze und Vorschriften (12) 7.3. GOSTs und technische Vorschriften (10) 8. Formen von Dokumenten (80) 8.1. Primärdokumente (35) 8.2. Erklärungen (24) 8.3. Vollmachten (5) 8.4. Antragsformulare (11) 8.5. Entscheidungen und Protokolle (2) 8.6. LLC-Charta (3) 9. Sonstiges (24) 9.1. NACHRICHTEN (4) 9.2. KRIM (5) 9.3. Kreditvergabe (2) 9.4. Rechtsstreitigkeiten (4)



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